Rechtsgebiete
Ich berate Sie in allen Rechtsgebieten, also dem Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht. Der Fokus liegt auf Ihrem Anliegen. Vertrauen Sie auf Kompetenz, Erfolg und langjährige Erfahrung.
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen oder juristischen Personen und wird in Privatrecht und Sonderprivatrecht unterteilt. Ich stehe Ihnen in allen Angelegenheiten zur Seite, u. a. in diesen Bereichen:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Familienunternehmen
- Handelsrecht
- Mietrecht
- Schadensersatzrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht bildet einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Durch meine umfangreiche Erfahrung als Dozent und Prüfer unterstütze ich Sie auch auf dem Gebiet des Schul- und Prüfungsrechts. Ihr verwaltungsrechtliches Mandat übernehme ich gerne u. a. in diesen Bereichen: *
- Baurecht
- Beamtenrecht
- Sozialrecht
- Schulrecht
- Prüfungsrecht
Strafrecht
Die Begleitung als Strafverteidiger und die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren bilden einen bedeutsamen Schwerpunkt der Kanzlei. Ich stehe auch bei Nebenklagen und Wiederaufnahmen an Ihrer Seite. Ich bearbeite alle strafrechtlichen Mandate, u. a. in diesen Bereichen:
- Erwachsenenstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
*Durch meine Tätigkeit an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW übernehme ich keine Mandate in Verfahren gegen die Hochschule.