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Anwalt für Schulrecht

Das Schulrecht bildet einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Jedes Bundesland verfügt dabei über eigene Regelungen in Form eines Schulgesetzes sowie darüberhinausgehende Verordnungen.

Innerhalb des Schulrechts kann es zu Konstellationen kommen, in denen Sie oder Ihr Kind sich insofern ungerecht behandelt fühlen, als dass Regelungen des Schulrechts auf Ihren Fall nicht korrekt angewendet wurden. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit den Fall rechtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Als Anwalt für Schulrecht stelle ich Ihnen meine tiefgehenden Kenntnisse auf diesem Gebiet für Ihren Fall gerne zur Verfügung und unterstütze Sie in Ihren schulrechtlichen Angelegenheiten.

Das Schulrecht ist umfangreich und vielfältig, Fälle können die unterschiedlichsten Formen annehmen. Während ich mich insbesondere auf Verfahren bezüglich


konzentriere, helfe ich Ihnen auch gerne bei darüberhinausgehenden Fragen weiter.

Durch meine langjährige Erfahrung als Anwalt im Schulrecht verfüge ich über das nötige Fachwissen auf dem Gebiet und kenne mich aus mit den Strukturen sowie Abläufen etwaiger Verfahren, sodass ich genau mit schulrechtlichen Verfahren umzugehen weiß.

1. Schulplatz einklagen

Oft stehen Ihnen bei der Schulanmeldung verschiedene Schulen zur Auswahl. Aufgrund begrenzter Kapazitäten von Grundschulen sowie auch weiterführenden Schulen kann es jedoch dazu kommen, dass Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Es besteht die Möglichkeit, gegen eine solche Ablehnung vorzugehen. Zwar bedeutet das nicht, dass alle den Platz an ihre Wunschschule erhalten können, dennoch kann ich Sie über etwaige Abläufe und Voraussetzungen den gewünschten Platz zu erhalten informieren und Sie in einem möglichen Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung auf die Bewerbung auf einen Schulplatz sowie in einem möglichen Verfahren zur Einklagung von Schulplätzen unterstützen.

2. Prüfungsanfechtungen

Schulnoten sind ab der ersten Klasse für Schülerinnen und Schüler von großer Relevanz. Aufgrund ihrer Wichtigkeit, insbesondere wenn es um die Versetzung oder Noten auf dem Abschlusszeugnis geht, kann es Sinn machen, sich gegen solche Noten zur Wehr zu setzen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich ungerecht behandelt fühlt. Eine derartige Prüfungsanfechtung kann in Form eines Widerspruchs und darüber hinaus bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in Form einer Anfechtungsklage geschehen. Zwar bieten nicht alle Noten Grundlage für ein schulrechtliches Verfahren – gerne informiere ich Sie jedoch über Ihre Möglichkeiten und die Voraussetzungen, die eine Prüfungsanfechtung mit sich bringen würde und unterstütze Sie für den Fall, dass es zu einer solchen kommt, entsprechend.

3. Klage gegen Nichtversetzung

Wenn die Leistungsanforderungen der Jahrgangsstufe oder Klasse erfüllt sind, wird die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schuljahres grundsätzlich in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Für den Fall, dass die Leistungsanforderungen aus Sicht der Schule nicht erfüllt sind, kann es jedoch dazu kommen, dass die Schülerin oder der Schüler nicht versetzt wird, sie bleiben umgangssprachlich sitzen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Grund für eine derartige Nichtversetzung bzw. ein sogenanntes Sitzenbleiben nicht gegeben ist, berate ich Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten, die sich Ihnen in einer solchen Konstellation bieten. Über eine anfängliche Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Nichtversetzung bis hin zu einem möglichen Verfahren, stehe ich Ihnen zur Seite.

4. Rechtsschutz gegen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler sich nicht korrekt verhalten, sind im Schulrecht und in den Verordnungen entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen. Insbesondere gegen solche Maßnahmen, die die Schülerin oder den Schüler persönlich betreffen, wie zum Beispiel Tadel und Verweis, Ausschluss aus dem Unterricht oder Umsetzung in die Parallelklasse, kann Rechtsschutz gesucht werden, sofern diese Maßnahmen unrechtmäßig erfolgt sind. Eine derartige Prüfung der Rechtmäßigkeit übernehme ich gerne für Sie und informiere Sie zudem über die Möglichkeit weiterführender Schritte gegen die Maßnahme sowie die Möglichkeit von Rechtsschutz gegen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

5. Weitere Leistungen

Auch für darüberhinausgehende Fragen im Zusammenhang mit dem Schulrecht stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und nehme mich einer rechtlichen Prüfung sowie der Einleitung darüber hinaus anfallender rechtlicher Schritte gerne an.

Bei allen Themen ist es essenziell, dass Sie so früh wie möglich Rechtsrat einholen, um dem Ablauf etwaiger Fristen vorzubeugen. Zögern Sie daher nicht mich zunächst unverbindlich zu kontaktieren und einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall entsprechend prüfen zu lassen!